Mittwoch, 25. März 2015

Hofübergaben gemeinsam gestalten

KLJB fordert Handlungsspielräume für junge Menschen ein

Tobias Müller, KLJB-Bundesvorsitzender

Bad Honnef-Rhöndorf, 25. März 2015. Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) steht für eine frühzeitige Hofübergabe an JunglandwirtInnen. Die Landwirtschaft ist und soll auch in Zukunft eine attraktive Möglichkeit der Existenzgrundlage in ländlichen Räumen bieten. Der Jugendverband spricht sich dafür aus, bestehende Anreize zu Hofübergaben wie die Junglandwirteförderung mit Blick auf eine altersbezogene Staffelung zu überarbeiten und zusätzliche Anreize im Bereich der Beratung auszubauen: Neben Prozessbegleitung hält die KLJB auch regelmäßige Information der LandwirtInnen über die Vor- und Nachteile einer frühzeitigen Hofübergabe und Weiterbewirtschaftung für wichtig. Weitere Chancen liegen in der stärkeren Berücksichtigung außerfamiliärer Betriebsübernahmen.

 

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Hofabgabeklausel neu zu gestalten, nach der LandwirtInnen im Haupterwerb ihren Hof für den Bezug der Altersrente abgeben müssen. Tobias Müller, Bundesvorsitzender der KLJB, erläutert dazu: „Als KLJB haben wir das zum Anlass genommen, sehr intensiv mit unseren Mitgliedern, mit  ExpertInnen und PolitikerInnen die Vor- und Nachteile der Regelungen zu diskutieren. Wir möchten die Diskussion weiter fassen hin zu stärkeren Anreizen für frühzeitige Hofübergaben. Im Kern geht es uns darum, dass junge Menschen, die Interesse an einer Hofübernahme haben, rechtzeitig den notwendigen Raum erhalten, eigene, auch längerfristige Ideen zu verwirklichen und Investitionen tätigen zu können. Die bestehende Hofabgabeklausel soll dies dem Grunde nach sicherstellen. Ihre Strukturwirksamkeit ist aus unserer Sicht jedoch nicht mehr in dem Maße gegeben, weshalb wir die Diskussionen um eine Reform begrüßen.“

 

Die KLJB beruft sich dabei auch auf die christlichen Grundwerte unserer Gesellschaft und möchte die eigenverantwortliche freie Entscheidung über das Ob und Wann der Hofübergabe möglichst weitestgehend in die Hände der LandwirtInnen legen. „Die Hofabgabeklausel muss stetig an agrargesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden,  der Dialog über gelingende Hofübernahmen dauerhaft geführt und besonders die junge Generation beteiligt werden“, ergänzt Tobias Müller.

 

Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden.

 

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