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Freitag, 11. Juli 2014

EEG-Reform blockiert Energiewende

KLJB fordert ambitioniertes EEG

Foto: BMU / Bernd Müller

 

Bad Honnef - Rhöndorf, 11. Juli 2014: Für die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) geht die heute vom Bundesrat verabschiedete Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in eine völlig falsche Richtung. Die Energiewende ist das zentrale Element der Bundesrepublik, um den globalen Klimawandel zu begrenzen. Bisher gilt die deutsche Energiewende weltweit als Vorbild, doch die beschlossene Reform des EEG gefährdet die Energiewende und damit auch den Klimaschutz.

 

Die Ausbaupfade für Windenergie an Land, Photovoltaik und Biomasse sehen deutlich geringere Zielmarken als bisher vor. Durch die verringerte und variable Förderung wird der Zubau von klimafreundlichen Energiequellen drastisch gebremst werden. „Einzig der reduzierte Ausbau von Windkraftanlagen auf See ist begrüßenswert“ fasst KLJB-Bundesvorsitzender Stephan Barthelme die Reform enttäuscht zusammen. „Der Strom, der dort erzeugt wird, ist wesentlich teurer als jener, der an Land gewonnen wird, und bedarf einer höheren Förderung. Zudem sollte der Ausbau der Erneuerbaren Energien bürgernah und dezentral erfolgen. Dadurch können z. B. die Kosten und die Notwendigkeit des Netzausbaus verringert werden.“

 

In der Vergangenheit wurden Erneuerbare Energien häufig als Strompreistreiber bezeichnet. Dabei sorgen erneuerbare Quellen für sinkende Börsenstrompreise. Mit abnehmenden Börsenstrompreisen steigt aber die EEG-Umlage. Diese würde allerdings ca. einen Cent geringer ausfallen, wenn sich nur jene 15 energieintensiven Branchen befreien lassen könnten, die von der EU vorgeschlagen sind. Mit dem neuen Gesetz haben aber Unternehmen aus 219 Branchen die Möglichkeit, die EEG-Umlage fast vollständig zu umgehen – zu Lasten der übrigen VerbraucherInnen.

 

Ein weiterer Punkt, den die KLJB kritisiert, ist die sogenannte Sonnensteuer: Künftig sollen BetreiberInnen von größeren Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom selber nutzen, bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Bisher waren sie befreit, da sie zur Energiewende beitrugen, aber nicht von der EEG-Umlage profitierten. Im Gegensatz dazu müssen Industriebetriebe mit Blockheizkraftwerken nur 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Damit werden EigenstromerzeugerInnen nicht nur ungerecht behandelt, die Eigenstromerzeugung selbst wird auch zunehmend unattraktiv. Auch der Zwang, ab 2016 Strom aus Anlagen mit mehr als 100 kWh Kapazität selbst zu vermarkten, sowie die Ausschreibungspflicht, die ab 2017 geplant ist, sorgen für erschwerte Bedingungen für Privatpersonen und Bürgergenossenschaften.


Dateien:
pdf KLJB_PM19_EEG-Beschluss_01 56 K



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