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Dienstag, 08. April 2014

Energiewende fördern, Kohlekraft abschalten

KLJB zum Gesetzentwurf der EEG Reform

Bad Honnef-Rhöndorf, 08. April 2014: Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Wie befürchtet greifen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht weit genug, es ist zu erwarten, dass die Novelle des EEG die Energiewende sogar verlangsamt. Das Ziel, im Jahr 2025 40 bis 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, ist ambitionslos, denn es kann nahezu ohne Anstrengungen erreicht werden.

 

Windkraft

Der Vorschlag sieht eine Steigerung der installierten Leistung der Windenergieanlagen an Land um 2.500 Megawatt pro Jahr (netto) sowie eine Steigerung auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 für Anlagen auf See vor. „Windkraft an Land ist derzeit die kostengünstigste und umweltfreundlichste Art Strom zu erzeugen. Deshalb muss diese weiter gefördert werden“, fordert Wolfgang Ehrenlechner, Bundesvorsitzender der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB). Im Sinne einer dezentralen, bürgernahen Energieversorgung spricht die KLJB sich gegen Windkraft auf See aus. „Diese ist teuer, umweltschädlich und überflüssig“, erklärt Ehrenlechner.

 

Biomasse

Die KLJB begrüßt die Förderung von Abfällen zur Nutzung als Biomasse sowie die Anreize für die Flexibilisierung der Anlagen. Dadurch kann die sogenannte Vermaisung eingedämmt und Abfälle sinnvoll genutzt werden. Die Flexibilisierung ist notwendig, damit die Biogasanlagen flexibel auf volatile Energien reagieren können.

 

Kosten

Die Bundesregierung plant, die Förderung wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen zu regeln. Dabei befürchtet die KLJB, dass von den Ausschreibungen nur große Konzerne profitieren, da der bürokratische Aufwand für Energiegenossenschaften oder Bürgerprojekte zu aufwendig ist. Deshalb verlangt die KLJB, dass kleine Anlagen weiterhin ohne Ausschreibung gefördert werden.

Außerdem beklagt der Jugendverband, dass die Energiewende im Gesetzentwurf als kostenintensiv dargestellt würde. Das ist jedoch ein Trugschluss, denn nur dank hoher Subventionen sind Kohle- und Atomstrom vermeintlich preiswert. Während die Preise für fossile Energieträger künftig noch ansteigen werden, nehmen die Kosten für Erneuerbare Energien weiter ab. Zudem werden die Kosten der externen Effekte dabei nicht berücksichtigt. Der Preis für Luftverschmutzung, Bergbauschäden und Klimawandel muss von den Geschädigten, nicht den Verursachern, getragen werden. Dagegen sind Windkraft-, Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen nicht auf kostenintensive Energieträger angewiesen und damit ökonomisch sinnvoller.

 

Industrierabatte

Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber des Strompreises sind die Rabatte für energieintensive Unternehmen. Derzeit erhalten über 2000 Unternehmen aufgrund dieser Regelung Rabatte: sie zahlen nur einen Bruchteil der EEG Umlage. Auf Druck der Wettbewerbskommission der EU, die in den Industrierabatten einen Gesetzesverstoß sieht, sollen in Zukunft rund 500 Unternehmen aus diesem Kreis ausgeschlossen werden. Dies geht der KLJB nicht weit genug – sie fordert, nur solchen Unternehmen Rabatte einzuräumen, die nachweislich in starker internationaler Konkurrenz stehen und ohne einen Rabatt in ihrer Existenz gefährdet wären. Vor allem aber müssten Unternehmen, die wenig EEG Umlage zahlen, Effizienzmaßnahmen einführen, um ihren Energieverbrauch zu senken. Wo Energiesuffizienz nicht möglich ist, ist Effizienz der einzige Schlüssel zu einer nachhaltigen Wirtschaft.





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