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Mittwoch, 25. September 2013

Keine Beitragsnachforderungen für EhegattInnen in der Landwirtschaft

Bundesrat stimmt Gesetz zur rückwirkenden Befreiung von der Alterssicherung zu

Bauernhof

Foto: KLJB

 

Rhöndorf, 25. September 2013: LandwirtInnen werden beim Thema Alterssicherung nicht länger benachteiligt. Nicht in der Landwirtschaft tätige EhegattInnen sind zwar per Gesetz in der Alterssicherung ihrer PartnerInnen pflichtversichert, können sich aber in Kürze rückwirkend von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits über eine anderweitige gesetzliche Absicherung im Alter verfügen. Der Bundesrat sieht von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab und stimmte vergangene Woche und damit kurz vor Ende der Legislaturperiode dem im Juni 2013 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu. Die Änderungen sind Teil des Gesetzpaketes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG). Die im Jahr 2010 veränderten Rahmenbedingungen forderten von LandwirtInnen und deren EhegattInnen zuletzt ein Anzeigen der Heirat und Einreichen des Befreiungsantrages mit einer Frist von 3 Monaten nach der Eheschließung. Andernfalls wurden reguläre Pflichtbeiträge fällig und eine Befreiung galt nur für die Zukunft.

 

Zuvor begann die Frist erst mit dem Erhalt der Beitragsrechnung. Die Folge der Gesetzesänderung waren häufig ein unwissentliches Versäumen der Frist und zum Teil enorme Beitragsnachforderungen. „Wir sind sehr froh, dass das Gesetz nun erfolgreich geändert wurde. Der Verzicht auf bestehende Rückforderungen entlastet insbesondere junge Menschen auf dem Land. Gleichzeitig motiviert die neue Regelung, in den Aufbau einer landwirtschaftlichen und familienbasierten Zukunft zu investieren“, erklärt Karin Silbe, Bundesvorsitzende der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB).

 

Bereits Anfang März 2013 sprach sich die KLJB im Zuge ihrer Bundesversammlung für eine Änderung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) auf den ursprünglichen Stand von vor 2010 aus und forderte darüber hinaus eine Neustrukturierung der Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip.





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