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Montag, 29. April 2013

Neues Baurecht begrenzt Agrarfabriken und nützt Bauern und Bürgern

AbL-Pressemitteilung

26.04.2013: Als „weiteren Meilenstein auf dem Weg zum Ende der Agrarfabriken und für eine flächengebundene und artgerechte Tierhaltung in mittelständisch-bäuerlichen Strukturen “ bewertet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Einigung im Bundestag zum neuen Bundesbaugesetzbuch. Zu diesem Teilerfolg im Baurecht hätten neben vielen Bürgerinitiativen und Umwelt-, Tierschutz- und Agrar-Verbänden vor allem auch kommunale Spitzenverbände und bauern- und bürgernahe Parlamentarier aller Parteien beigetragen. AbL-Agrarindustrie-Experte Eckehard Niemann rief die Gemeinden auf, ihre neuen Rechte zu nutzen und keine Bebauungspläne mehr für gewerbliche Stallanlagen zu beschließen, die oberhalb der Grenzen von 1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 30.000 Masthühner-, 15.000 Legehennen- , 15.000 Puten- oder 600 Rinderplätze lägen. Dies gelte auch für laufende Antragsverfahren.  

 

Die bundesweit etwa 200 Bürgerinitiativen des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, auf deren Druck hin bereits mehr als 50 beantragte Tierfabriken direkt und mehrere hundert durch einen Rückzug potentieller Investoren verhindert worden seien, könnten die neuen Rahmenbedingungen nun umso erfolgreicher nutzen. Im Interesse bäuerlicher Betriebe liegen laut AbL auch die Filtererlasse für agrarindustrielle Großanlagen, die Vorgaben der EU zum Tierschutz und zur Verteilung der Fördergelder, ein Ende der Baurechts-Privilegierung auch für flächenstarke Großmastanlagen, eine echte Futterflächen-Bindung der Tierhaltung und die Beendigung der Systemabhängigkeit der Mast von Antibiotika.  

 

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - AbL
Landesverband Niedersachsen-Bremen - Pressesprecher:
Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24, 29553 Bienenbüttel
0151-11201634 - eckehard.niemann(at)freenet.de  

 

                                                                         





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