Ernährungssouveränität

 

Hunger ist ein Verteilungsproblem. Obwohl weltweit genug Nahrungsmittel produziert werden, leiden über 900 Millionen Menschen an Hunger. 80 Prozent der Hungernden leben auf dem Land – also da, wo Nahrungsmittel produziert werden. Ein Großteil der Landbevölkerung hat jedoch keinen Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Land, Wasser und Saatgut. Die zunehmende Liberalisierung des Agrar- und Nahrungsmittelhandels sowie Preisdumping durch billige Importprodukte zerstören lokale Märkte und somit die Existenzgrundlage vieler Landwirtinnen und Landwirte.

 

Die KLJB und die internationale Landjugendbewegung MIJARC sind überzeugt: Mit dem Konzept der Ernährungssouveränität können Hunger und Armut bekämpft und ländliche Räume weltweit gestärkt werden. Grundlegend ist das Recht aller Nationen, ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu bestimmen, mit dem Ziel, die eigene Bevölkerung mit ausreichender, gesunder und kulturell angepasster Nahrung zu versorgen.

 

Ernährungssouveränität zum Wohle der einheimischen Bevölkerung wird erreicht, wenn die Regierungen die einheimische Produktion und regionale Wirtschaftskreisläufe fördern. Dafür müssen Nationen die Möglichkeit haben, sich vor Billigimporten (beispielsweise Milchpulver, Tomatenmark oder Hähnchenschenkel aus der EU) zu schützen. Auf diese Weise werden lokale Märkte gestärkt und das Überleben kleinbäuerlicher Landwirtschaft gesichert.

 

Für die Produzierenden vor Ort bedeutet Ernährungssouveränität, dass sie ihre Produkte auf dem lokalen Markt verkaufen können und Preise erzielen, die die Produktionskosten decken. Ernährungssouveränität erfordert Zugang zu den produktiven Ressourcen, insbesondere zu Wasser und Land, Saatgut, aber auch Zugang zu Krediten und zu Bildung ist entscheidend. Dies gilt insbesondere für Frauen, die häufig den größten Beitrag für die Ernährungssouveränität der Familien leisten.

 

 

 

 

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