Grüne Gentechnik
Die KLJB lehnt den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft ab, da die Risiken derzeit weder abschätzbar noch kontrollierbar sind. In den Leitlinien der KLJB sind die Schöpfungsbewahrung und der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken für Mensch und Umwelt fest verankert. Unter den Mitgliedern der KLJB sind Landwirtinnen und Landwirte genauso wie kritische Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die KLJB hat vor allem die Entwicklung der „Grünen“ Gentechnik im Blick, weil sie am unmittelbarsten beeinflusst, wie unsere Lebensmittel weltweit hergestellt werden. Die gentechnische Veränderung von Pflanzen ist auch der Bereich, welcher direkte Auswirkungen auf unser Ökosystem, unsere Gesundheit, unsere regionale und internationale Landwirtschaft hat. Die Position der KLJB ist in einem entsprechenden Papier vom KLJB-Bundesausschuss 2004 zusammengefasst.
Fünf vor Zwölf
In Deutschland ist es für ein Aufhalten der Gentechnik im Gegensatz zum amerikanischen Kontinent noch nicht zu spät. Um die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen zu verhindern, braucht es strengere politische Vorgaben und weiterhin starke Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wahlfreiheit
Der Einsatz der Gentechnik zur Genmanipulation bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen findet nicht mehr nur in abgeschlossenen Forschungslaboren oder kleinen überwachten Versuchsfeldern statt, sondern bahnt sich in immer größerem Maßstab den Weg in die freie Natur und somit auch auf unsere Teller. Die KLJB fordert eine klare Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen.
Kennzeichnungspflicht
Noch ist es in Deutschland möglich, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erkennen – und zu vermeiden. In Deutschland ist jedes Lebensmittel und jede Zutat, die unmittelbar aus einem GVO hergestellt wurde, kennzeichnungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige GVO im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht. Allerdings gibt es zahlreiche Bereiche, die nicht von dieser Kennzeichnungspflicht betroffen sind, etwa Zusatz- und Hilfsstoffe, aber auch Milch, Fleisch und Eier, wenn Futtermittel aus gv-Pflanzen verwendet wurden. Ebenso sind Lebens- und Futtermittel von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn GVO-Beimischungen nicht mehr als 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat ausmachen.
Risikotechnologie oder Schlüsseltechnologie?
Die Gentechnik wird von Deutschland und anderen Industrieländern nicht als Risikotechnologie, sondern als Schlüsseltechnologie betrachtet. Dies hat zur Folge, dass Unsummen von Forschungsgeldern in die Ausbildung entsprechender WissenschaftlerInnen und Forschungsprojekte im Bereich Gentechnik ausgegeben werden. Klüger wäre es, mindestens den gleichen Betrag in die Weiterentwicklung von über Jahrhunderte entwickelte Züchtungen und nachweislich nachhaltigen Anbaumethoden im konventionellen und ökologischen Bereich zu investieren.
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