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Fundraising

Ohne Moos nix los. Selbstorganisierte Jugendarbeit braucht eine solide finanzielle Förderung. Politik und Kirchen scheinen jedoch manchmal zu vergessen, dass Unterstützung der Jugendarbeit eine Investition in die Zukunft ist. Während der KLJB-Bundesverband noch (!) finanziell verhältnismäßig gut ausgestattet ist, sehen sich einige Diözesanverbände mit drastischen Einsparmaßnahmen konfrontiert. In Zeiten knapper öffentlicher und kirchlicher Kassen muss demnach auch die KLJB nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau halten.

 

Gruppenräume, pädagogische Begleitung und bezahlbare Preise für die Teilnahme am Jugendkongress sind leider keine Selbstverständlichkeit. Deshalb machen sich die KLJB-Verantwortlichen gegenüber Kirche und Politik für eine sichere Strukturförderung stark. Aktuell ist unter anderem die kirchliche Jugendverbandsarbeit im Bistum Trier von starken Kürzungen bedroht. 2010 hat der KLJB-Bundesausschuss mit dem Papier Jugendverbandsarbeit in ihrer Existenz bedroht“ auf die Brisanz solcher Entwicklungen hingewiesen.

 

Für das Spendensammeln für wohltätige Zwecke hat sich die Bezeichnung Fundraising durchgesetzt. Der Begriff setzt sich zusammen aus den Elementen fund (‚Mittel, Geld, Schatz‘) und to raise (‚beschaffen, wachsen, aufbringen‘). Fundraising wirbt unter anderem um Geldspenden (Spenden, Zuschüsse, Sponsoringvergütungen etc.) und Sachspenden (Computer, Material, Fahrzeuge etc.).

 

Viele KLJB-Gruppen betreiben bereits mit kreativen Mitteln Fundraising. Ob Papiersammlungen, Brötchenspenden für die Sommerfreizeit oder KLJB-Grillfeste ­– Jugendliche füllen ihre Gruppenkasse mit vielfältigen Ideen auf. Daneben können KLJB-Gruppen an Wettbewerben teilnehmen oder sich für Förderpreise etwa bei Stiftungen bewerben. Außerdem gibt es projektgebundene Fördergelder (etwa von der Europäischen Union oder städtische Fördermittel), die man beantragen kann.

 

Für internationale Jugendbegegnungen und Partnerschaftsarbeit können Gelder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt werden. Unterstützung und Beratung bekommen KLJB-Gruppen bei im Referat für Internationale Entwicklung an der KLJB-Bundesstelle.

 

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz fördert Informationsveranstaltungen und Studienfahrten im Bereich Landwirtschaft und Verbraucherschuz. Das Referat für Ländliche Entwicklung an der KLJB-Bundesstelle koordiniert Anfragen von KLJB-Gruppen.

 

Die Notwendigkeit neuer Finanzierungswege hat auch die KLJB-Bundesebene erkannt. 2005 hat der KLJB-Bundesverband eine verbandseigene Stiftung gegründet. Die Stiftung Junges Land vergibt dreimal im Jahr Fördergelder für innovative Jugendprojekte in ländlichen Räumen. Bewerben können sich Projekte auf  KLJB-Diözesanebene, Landesebene, Bundesebene und MIJARC-Europa und -Weltebene. Auch Ortsgruppenprojekte können gefördert werden, nur muss in dem Fall der jeweilige Diözesanverband den Antrag stellen.


KONTAKT

Artur Jeż

Bundesgeschäftsführer

Tel. 0 22 24.94 65-13

a.jez(at)kljb.org

 

 

Veronika Schmitt

Sekretariat

Tel. 0 22 24.94 65-11

v.schmitt(at)kljb.org

KLJB-STIFTUNG

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KALENDER

15.03.2025
Antragsfrist Stiftung Junges Land

30.06.2025
Antragsfrist Stiftung Junges Land
Veranstalter: Stiftung Junges Land