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Donnerstag, 11. März 2010

Vor Missbrauch schützen

Stellungnahme der KLJB Deutschlands zu den aktuell aufgedeckten Missbrauchsfällen in öffentlichen - insbesondere katholischen - Einrichtungen

Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands ist ein Jugendverband mit dem satzungsgemäßen Auftrag, einen Beitrag zur Selbstfindung und Selbstverwirklichung junger Menschen zu leisten und sie somit in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.

 

Wir verurteilen jegliche Form des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zutiefst. Durch den Missbrauch wird den Opfern physisches und psychisches Leid zugefügt, das ihr ganzes Leben beeinflusst. Derartige Vorfälle dürfen in keinster Weise toleriert werden und müssen innerhalb der Gesellschaft und insbesondere innerhalb der katholischen Kirche verhindert werden.

 

Ein besonders schwerer Fall von sexuellem Missbrauch liegt dann vor, wenn dies in einer Vertrauensbeziehung geschieht. Gerade junge Menschen brauchen auch Erwachsene, die sie bei der Entwicklung ihrer Identität begleiten und fördern. Genau darin sieht auch die Kirche ihren Verkündigungsauftrag. Wenn Kleriker oder Laien die ihnen anvertrauten und ihnen vertrauenden jungen Menschen missbrauchen, stellt dies eine Erschütterung der Glaubwürdigkeit dar.

 

Ein wichtiger Schritt, um Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche entgegenzuwirken, stellen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche dar. Allerdings gilt bei der angekündigten Überarbeitung zu prüfen, ob diese angesichts der neuerlichen Missbrauchsfälle zum Schutz der Opfer und bezüglich der Prävention ausreichend sind. Dies betrifft vor allem das Verfahren bei der Auswahl von Klerikern, denen junge Menschen in der Seelsorge anvertraut sind.

 

An erster Stelle bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle stehen die Opfer. Es ist alles zu tun, dass schuldig gewordene Täter ihre Taten nicht wiederholen können. Rechtliche Verjährungsfristen dürfen bei der Aufarbeitung der Fälle keine Rolle spielen. Zudem darf ein schuldig gewordener Täter im kirchlichen Dienst nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

 

Wir als KLJB verpflichten uns, die uns anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen.

 

Eine offizielle Stellungnahme des BDKJ-Bundesvorstands, Hinweise auf Materialien, Positionspapiere u.ä. vom BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden gibt es hier: www.bdkj.de/startseite/der-bdkj/der-bdkj/themen/missbrauch-praevention.html