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Mittwoch, 08. Juli 2009

Große Übereinstimmung mit Sozialenzyklika

Die Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. „Caritas in veritate“ unterstreicht die KLJB-Forderungen nach gerechtem und nachhaltigem Wirtschaften. Ein vor drei Wochen verabschiedeter KLJB-Beschluss steht mit der Sozialenzyklika in engster Verbindung.

Bad Honnef-Rhöndorf, 8. Juli 2009. Die am Dienstag veröffentlichte erste Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. „Caritas in veritate“ (CV) unterstreicht die Forderungen der Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) nach einem gerechten und nachhaltigen Wirtschaften. Ein erst vor drei Wochen verabschiedeter KLJB-Beschluss zu mehr ökologischer und sozialer Verantwortung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft steht mit der neuesten Sozialenzyklika in engster Verbindung.

 

„Viele der Äußerungen des Papstes finden sich nahezu wörtlich in den Positionen der KLJB wieder“, erklärt KLJB-Bundesseelsorger Hans Thomas Pospischil. Bei Benedikt XVI. heißt es: „Die Soziallehre der Kirche hat immer bekräftigt, dass die Gerechtigkeit alle Phasen der Wirtschaftstätigkeit betrifft (…). Die Beschaffung von Ressourcen, die Finanzierung, die Produktion, der Konsum und alle übrigen Phasen haben unvermeidbar moralische Folgen“ (CV 37). Als Akteurin für eine nachhaltige ländliche Entwicklung weltweit setzt sich die KLJB gemäß ihrem Beschluss vom 21. Juni 2009 für eine Welt mit gerechtem Zugang zu Ressourcen und Chancengleichheit ein und ist davon überzeugt, dass ökologisch und sozial verantwortliches Produzieren und Wirtschaften weltweit möglich ist.

 

Seit mehreren Jahren tritt die KLJB für das Konzept der Ernährungssouveränität ein. Kurz gesagt bedeutet dies, dass allen Völkern und Nationen ein hoher Selbstversorgungsgrad im Bereich der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung ermöglich werden sollte, der ihren kulturellen Gewohnheiten entspricht. Dieses Ideal sieht die KLJB jedoch zum Beispiel durch die Privatisierung von Wasser gefährdet. Für Papst Benedikt sind die Ernährung und der Zugang zu Wasser allgemeine Menschenrechte. Er stellt fest, dass Nahrungsmittelkrisen auch durch nationale und internationale politische Verantwortungslosigkeit hervorgerufen werden. Er bemängelt, dass eine Ordnung wirtschaftlicher Institutionen fehlt, die einen der richtigen Ernährung angemessenen regulären Zugang zu Wasser und Nahrungsmitteln garantiert (CV 27). Die Analyse und die Schlussfolgerungen der KLJB gehen in die gleiche Richtung: „Wir fordern den Ausbau internationaler Kontrollinstanzen, welche die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte sicherstellen“, so Pospischil.

 

Eine große Gefahr sieht der Papst darin, dass „Unternehmen fast ausschließlich gegenüber den Investoren verantwortlich“ sind (CV 40). Auch die KLJB fordert in ihrem Beschluss vom 21. Juni die Beteiligung von Kontrollinstanzen zur Überwachung und gemeinschaftlichen Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen – etwa durch Multistakeholder-Initiativen, welche die Unternehmensverantwortung ergänzen.

 

Die KLJB sieht aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten in der Pflicht, sich ihrer Macht als kritisch Konsumierende bewusst zu sein und sie auszuüben. Diese Auffassung findet der ökologisch ausgerichtete Jugendverband auch in der Sozialenzyklika wieder: Ohne die eigene wirtschaftliche Vernünftigkeit des Kaufaktes herabzusetzen, erinnert der Papst hier daran, dass auch die Konsumierenden eine soziale Verantwortung haben (CV 66).

 

Papst Benedikt beschließt seine Enzyklika: „Die Liebe Gottes (…) macht uns Mut, weiter zu arbeiten in der Suche nach dem Wohl für alle, auch wenn es sich nicht sofort verwirklichen lässt“ (CV 78). Von dieser Hoffnung fühlt sich auch die KLJB in der Nachfolge Jesu geleitet, wenn sie bemüht ist, ihren Beitrag für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung zu leisten.

 

Den kompletten Wortlaut des KLJB-Beschlusses finden Sie unter www.kljb.org/bund-v4.1.1/index.php