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Freitag, 22. Mai 2009

KLJB beeinflusste Grundgesetz-Auslegung

Die "Aktion Rumpelkammer" der KLJB hat Mitte der Sechzigerjahre für Diskussionen um die Auslegung von Artikel 4 des Grundgesetzes gesorgt. Ein professioneller Lumpensammler hatte gegen die KLJB geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab jedoch der KLJB Recht.

60 Jahre Grundgesetz - da darf die KLJB nicht fehlen: Eine Klage gegen die Aktion Rumpelkammer der KLJB hat den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) maßgeblich und bis heute beeinflusst.

 

 

Mehr Infos dazu bei Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Rumpelkammer

 

Hier geht's zu einem entsprechenden ZDF-Beitrag: www.youtube.com/watch